Referenzen Bereich Potenzialstudien
Kompensationskataster Wittmund
Themenbereich:
Potenzialstudien
Auftraggeber:
Stadt Wittmund
Fertigstellung:
laufend
Leistungen:
Erstellung und Pflege Kompensationskataster
Quelle Kartengrundlage:
Potenzialstudie Windenergie Gemeinde Krummhörn
Themenbereich:
Potenzialstudie
Auftraggeber:
Gemeinde Krummhörn
Fertigstellung:
2014
Leistungen:
Potenzialstudie Windenergie
Quelle Kartengrundlage:
Die Gemeinde Krummhörn hat überprüfen lassen, ob weitere Flächen zur Nutzung der Windenergie vorhanden sind. Um diese Flächen sowie die geeignetesten Bereiche zu ermitteln, hat die Gemeinde Krummhörn im Juli 2013 das Planungsbüro Thalen Consult GmbH mit der Erarbeitung einer Potenzialstudie beauftragt.
Die Auseinandersetzung mit der Standortfrage vorhandener und künftiger Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Krummhörn auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung ist erforderlich, weil die Festlegung der Vorrangstandorte der Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Aurich nicht abschließend erfolgt ist und damit auch nicht den gewünschten Ausschluss bewirkt.
Eine auf der Potenzialstudie basierende Änderung des Flächennutzungsplanes wurde nach umfassender Diskussion und Beschluss der Gemeinde jedoch nicht durchgeführt.
Potenzialstudie Windenergie Gemeinde Dornum
Themenbereich:
Potenzialstudie
Auftraggeber:
Gemeinde Dornum
Fertigstellung:
2008
Leistungen:
Potenzialstudie, Flächennutzungsplanänderung, Umweltbericht
Quelle Kartengrundlage:
Die Gemeinde Dornum beauftragte das Planungsbüro Thalen Consult GmbH mit der Erarbeitung einer Standortuntersuchung für Windenergieanlagen und darauf aufbauend mit der Erarbeitung der Planunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans.
Die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans geschah im Umfeld umfangreicher Anträge auf Vorbescheid und Genehmigungsanträge nach dem BImSchG für ca. 60 einzelne Windenergieanlagen, die dem gemeindlichen Konzept zuwiderliefen und aufgrund der Ergebnisse der Bauleitplanung nicht umgesetzt wurden. Diese Steuerungs- und Ausschlusswirkung wurde auch vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg uneingeschränkt als rechtmäßig beurteilt.